RVG Reform 2021 Kostenrechtsänderungsgesetz
Datum/Zeit
Date(s) - 17. März 2021
13:00 - 16:15
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Das Kostenrechtsänderungsgesetz (KostRÄG 2021) ist zum 01.01.2021 in Kraft getreten. Abgesehen von der ganz offensichtlichen linearen Anpassung der Gebührensätze gibt es auch viele kleinere, auf den ersten Blick nicht wesentliche Anpassungen, die aber in der Praxis eine große Rolle spielen können. Tatsächlich führen die Änderungen nicht immer zu Erhöhungen – an der einen oder anderen Stelle kann es es sogar zur Verringerung der Vergütung kommen.
Wir klären in unserem Webinar, welche Änderungen es gibt und wann diese anzuwenden sind. Die Präsentationsunterlagen erhalten sie während des Seminars zum Download – im Seminar selbst benötigen Sie diese nicht zwingend.
Termin:
17.03.2021
(weitere Termine dieser Veranstaltung finden Sie ggf. hier)
Dauer:
2,5 Zeitstunden zzgl. Pausen
Referenten:
Peter Kehl, Rechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Florian Endt, Rechtsanwaltsfachangestellter
Teilnahmegebühren:
135,00 EUR zzgl. 19% USt.
(160,65 EUR inkl. 19% USt.)
Hinweise:
Die Fortbildungsveranstaltung wird nicht in Präsenzform durchgeführt werden, sondern als Webinar. Es besteht die Möglichkeit der Interaktion des Referenten mit den Teilnehmern sowie der Teilnehmer untereinander während der Dauer der Fortbildungsveranstaltung. Durch regelmäßige Anwesenheitsüberprüfungen wird die durchgängige Teilnahme nachgewiesen. Wir stellen jedem Teilnehmer eine Teilnahmebestätigung aus.
Technische Details zu unseren Webinaren finden Sie hier.
Buchungen
Buchungen sind für diese Veranstaltung nicht mehr möglich.